Vertragsabschluss

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unabhängig davon, ob bei Abschluss des Einzelvertrages nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und Urheberrechtsabgabe nicht ein. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung netto zahlbar.

Wir sind berechtigt, ab der 2. Mahnung jeweils 5 Euro Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug eines Kunden beträgt der betreffende Zinssatz 5 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz. Das Recht von uns, im Fall des Zahlungsverzuges weitergehende Rechte geltend zu machen bleibt hiervon unberührt.

Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsunfähigkeit und/oder -bereitschaft, so darf der Verkäufer seine Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.

Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Bei Inzahlungnahmen von Waren bleibt der Kunde zur Zahlung des verrechneten Betrages verpflichtet, wenn es nicht sein uneingeschränktes Eigentum ist oder Dritte auf diese Ware Ansprüche geltend machen können.

Lieferung

Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unsere Lieferung durch eine unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögert, kann der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten.

Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Liefertermine oder –fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die Sach- und Preisgefahr geht bereits mit der Übergabe unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über, selbst wenn der Frachtführer von uns ist. Ist der Kunde Verbraucher geht die Sach- und Preisgefahr erst mit der Lieferung auf den Kunden über. Schadensersatz wegen Fehlversendung bleibt ausgeschlossen.

Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln

Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nacherfüllung – auch mehrfach – oder gegen Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er die gelieferten Waren nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind bei uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Die Verwendung von Ersatzteilen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial, die nicht den Herstellernormen oder Spezifikationen des Herstellers entsprechen, sowie das Unterlassen von notwendigen bzw. turnusmäßigen Inspektionen und Wartungen durch uns oder einen vom Hersteller autorisierter Fachkraft kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.

Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren ein Jahr, ist der Kunde Verbraucher, beträgt die betreffende Verjährungsfrist 2 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn der Kunde ist ein Verbraucher, dann beträgt die betreffende Verjährungsfrist ein Jahr.

Übernimmt ein Hersteller oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung oder Garantie wird hierdurch unsere Gewährleistungspflicht in keinem Fall erweitert. Hieraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller bzw. sonstigem Dritten geltend zu machen.

Haftung

Kuttruff haftet dem Grunde und dem Umfang nach unbegrenzt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei vertraglicher Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos) nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kuttruff haftet weiterhin im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Soweit die Haftung von Kuttruff ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Kunden oder dessen Firmenverbundes mit uns vor. Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und andere Ansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt; eine Veräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet.

Die Forderungen des Kunden bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden jetzt schon an uns abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zu unseren Gunsten ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Einziehung der Forderungen selbst vorzunehmen. Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung gegenüber seine Kunden offenzulegen bzw. sind wir berechtigt, dem betroffenen Kunden unseres Kunden die Abtretung offenzulegen, Der Kunde ist verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber seinem oder seinen Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn es sich nicht um einen Verbraucher handelt.

Datenübermittlung an Creditreform und Schufa

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kuttruff vor Vertragsschluss Auskünfte bei der zuständigen Schufa und der Creditreform einholt und Daten des Kunden zur Speicherung im Rahmen seiner Tätigkeit an diese übermittelt.

Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort ist D-88677 Markdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Überlingen für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gültigkeit Deutschen Recht ist vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Kuttruff GmbH Planckstraße 5 88677 Markdorf